Straftaten im Finanzsektor

Straftaten im Finanzsektor

SUISSE BANK setzt sich für die Vermeidung von Finanzstraftaten ein und hat Abläufe zu Vermeidung und Verhinderung von Geldwäsche und Finanzierung terroristischer bzw. anderweitiger illegaler Aktivitäten festgelegt.

Wir haben das Ziel, die Nutzung der SUISSE BANK als Weg für illegale Geldwäscheaktivitäten zu verhindern und, soweit es uns möglich ist, zu unterbinden. Unsere Mitarbeiter können dieses Ziel lediglich dann umsetzen, wenn ihnen Hintergrund und Funktionsweise hiervon im Rahmen unseres Alltagsgeschäfts bekannt ist. Der Erfolg unseres Ziels ist abhängig von der Wachsamkeit jedes Einzelnen.

Für eine effiziente Umsetzung dieser Ziele ist es für das Kreditinstitut sowie alle seine Mitarbeiter erforderlich:

  1. an jedem Gerichtsstand, in dem wir tätig sind, über den rechtlichen und regulativen Rahmen sowie die erheblichen gesetzlichen und behördlichen Strafen für eine - sogar unwissentliche - Beihilfe zu Finanzstraftaten informiert zu sein. 
  2. erhöhte Aufmerksamkeit zu beweisen bei den praktischen Vorgehensweisen, mit deren Hilfe Kriminelle bestrebt sind, Finanzstraftaten zu verüben. 
  3. sich der Notwendigkeit bewusst zu sein, sämtliche Verdachtsfälle unverzüglich bei der Unternehmensführung der SUISSE BANK anzuzeigen.


RECHTS- UND VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN

Die Union der Komoren ist Mitglied der Eastern and Southern Africa Anti-Money Laundering Group (ESAAMLG).

Die Aufgabe der Eastern and Southern Africa Anti-Money Laundering Group (ESAAMLG) besteht in der Bekämpfung von Geldwäsche durch die Implementierung der FATF-Empfehlungen. Die FATF - Financial Action Task Force - ist eine zwischenstaatliche Behörde mit dem Zweck, Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf nationaler und internationaler Ebene zu entwickeln und ihre Umsetzung zu fördern.

Diese Initiative umfasst die Koordination mit anderen mit der Bekämpfung von Geldwäsche befassten internationalen Organisationen, die Analyse entstehender regionaler Typologien, die Entwicklung institutioneller und personeller Kapazitäten zur Behandlung dieser Probleme und die Koordination der technischen Unterstützung im Bedarfsfall. Die ESAAMLG ermöglicht die Berücksichtigung regionaler Faktoren bei der Implementierung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche.

Die Mitglieder der ESAAMLG nehmen an einem Selbstbewertungsprozess teil, um ihren Fortschritt hinsichtlich der Implementierung der 40 FATF-Empfehlungen zu beurteilen.

Die Union der Komoren ist ebenfalls beobachtendes Mitglied der Inter-Governmental Action Group against Money Laundering in West Africa (GIABA), um in Fragen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) beratend tätig zu werden.

Die GIABA ist ein Organ der Economic Community of West African States (ECOWAS) und verantwortlich dafür, den Beschluss und die Umsetzung von Maßnahmen gegen Geldwäsche (AML) and Terrorismusfinanzierung (CFT) in Westafrika zu fördern. Sie ist außerdem Mitglied der FATF-Styled Regional Bodies (FSRB) und arbeitet mit den anderen Mitgliedern zusammen, um die Einhaltung internationaler AML/CFT-Standards sicherzustellen.

Weitere diesbezügliche Informationen, die als Grundlage der Richtlinie der SUISSE BANK dienen, sind unter folgendem Link verfügbar: FATF 40 Recommendations and FATF 9 Special Recommendations


DIE BEDEUTUNG VON KENNE DEINEN KUNDEN ("KYC")

Wir von SUISSE BANK bieten unsere Dienstleistungen (z.B. die Ausgabe von Garantien) nur an Rechtspersönlichkeiten (Einzelpersonen oder Unternehmen) an, die zu anerkannten Kunden von SUISSE BANK geworden sind. Von einem potentiellen Kunden wird erwartet, dass er eine gründliche Überprüfung durchläuft, damit wir feststellen können, dass er legitim ist.

Auch wenn unsere zugelassenen Kunden im Allgemeinen durch Agenten eingeführt werden, ist es SUISSE BANK und nicht der Agent, der die Verantwortung für die Überprüfung der Identität und Legitimität des potenziellen Kunden trägt. Da eine Vielzahl unserer Agenten in Ländern ansässig ist, die für Geldwäschezwecke als risikoreich gelten - wie Afrika und Indien - haben wir einen hohen Standard für die erforderliche Dokumentation festgelegt, bevor ein Kundenantrag angenommen wird. Dies ist ausführlich in der Compliance-Vereinbarung geregelt.

Wir nehmen darüber hinaus eine Überprüfung der Anträge sämtlicher künftiger Kunden anhand internationaler Sanktionslisten vor. Diese Überprüfung ist abgeschlossen, bevor wir die einmalige, nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr für das Compliance-Verfahren akzeptieren.

Bei der Aufnahme eines Kunden hört unsere Wachsamkeit nicht auf. Vor der Annahme eines Antrags eines Kunden auf eine Bürgschaft oder einen ähnlichen Kredit benötigen wir vom Kunden einen Nachweis über die rechtmäßige geschäftliche Natur des zu garantierenden Geschäfts oder Vertrages.

Dies liegt daran, dass wir anerkennen, dass das Risiko für SUISSE BANK, für unsachgemäße Zwecke verwendet zu werden, wie in den folgenden Beispielen beschrieben, besteht.

WAS IST GELDWÄSCHE?

Der Vorgang, über den Kriminelle versuchen, die Herkunft von (durch Straftaten erlangtem) Schwarzgeld durch eine „Geldwäsche" so zu verschleiern, dass eine Ermittlung der tatsächlichen Herkunft nicht möglich ist. Zwar existiert bei der Geldwäsche nicht nur eine Methode, dennoch lassen sich generell drei Stadien unterscheiden:

  1. Platzierung: Es erfolgt eine Einzahlung von Schwarzgeld in das Finanzsystem.
  2. Verschleierung: Es erfolgt eine Abkopplung des Geldes von seiner illegalen Herkunftsquelle, wobei dies häufig durch komplexe Finanztransaktionen zur Verschleierung des Überprüfungsweges geschieht.
  3. Integration: Das Geld gelangt aus einer rechtmäßigen Quelle in den Kreislauf zurück und ist somit "sauber" bzw. „gewaschen".

Sowohl bei der Finanzierung und Unterstützung von Geldwäsche als auch bei der Verwendung des aus Geldwäschegeschäften stammenden Geldes handelt es sich um Straftaten. Zu weiteren Straftaten im Zusammenhang mit Geldwäsche zählen:

  • Beihilfe,
  • Verschleierung,
  • anonyme Hinweise,
  • nicht erfolgte Anzeige von Fällen einer Geldwäsche.

Diese Straftaten können durch jeden verübt werden, dem bekannt ist (bzw. aufgrund der an Personen in einer derartigen Position angelegten Maßstäbe hätte bekannt sein müssen), dass das Geld aus einer illegalen Quelle stammt. Diese Straftaten werden durch Geldstrafen in unbeschränkter Höhe sowie Haftstrafen geahndet.


PRAKTISCHE HINWEISE ZUR VERHINDERUNG VON STRAFTATEN

Die Aussage, dass jemand, der die Durchführung illegaler Handlungen wie beispielsweise Geldwäsche beabsichtigt, sich uns nicht hiermit vorstellen wird, ist banal (aber wahr). Obgleich Verallgemeinerungen nicht immer hilfreich sind, können u.a. folgende Dinge Anzeichen für eine verdächtige Transaktion bzw. eine illegale Aktivität sein:

  • Fehlen einer geschäftlichen Begründung.
  • Ein Strohmann bzw. eine "Briefkastenfirma", die nicht in der Unternehmensstruktur erscheinen.
  • Fehlende Nachweisunterlagen zu einer Person bzw. Transaktion.
  • Übertriebene Besorgnis über die Geheimhaltung, insbesondere über die umliegende Geldquelle. Beispiel: Angenommen, SUISSE BANK wird von einem zugelassenen Kunden kontaktiert (von uns ordnungsgemäß verifiziert), der jetzt eine geschäftliche Garantie wünscht, aber keinen Drittvertrag vorlegen kann.
  • Vor Abschluss dieser Transaktion müssen wir die Rechtmäßigkeit der Transaktion überprüfen, und zwar entweder direkt oder über unsere eigenen Berater bzw. die der anderen Partei. Warum?
  • Da der Antragsteller den Abschluss einer Transaktion mit uns zur Bezahlung einer Prämie für eine Bürgschaft wünscht, jedoch nicht nachweisen kann, wozu er diese benötigt, erscheint die Transaktion geschäftlich nicht sinnvoll. Stellen Sie sich vor, dass die Bürgschaft durch den Begünstigten beansprucht wird, und der Antragsteller um eine Vorfinanzierung der Bürgschaft in voller Höhe bemüht ist.
  • Möglicherweise hat der Antragsteller eine Marktchance entdeckt, die wir übersehen haben, oder die uns nicht zugänglich ist, alternativ kann es sein, dass hier etwas verheimlicht wird, indem man Schwarzgeld zum Ankauf eines sauberen Vermögenswertes verwendet, der anschließend gegen weißes Geld weiterverkauft werden kann. Der Antragsteller bezahlt den Bürgschaftsbetrag an SUISSE BANK (den man bereits die ganze Zeit über besessen hatte), SUISSE BANK nimmt an den Begünstigten eine Zahlung des eigenen weißen Geldes vor, so dass eine erfolgreiche Geldwäsche stattgefunden hat.

ANZEIGE VON VERDACHTSFÄLLEN

Bei der SUISSE BANK gehört das Büro für die Anzeige von Fällen einer Geldwäsche (“Money Laundering Reporting Officer” = “MLRO”) dem oberen Management an, und ihm obliegt die gesonderte Verantwortung für die Überwachung der Umsetzung unserer Richtlinien zur Verhinderung von Finanzstraftaten. Das MLRO ist unmittelbar dem Vorstand der SUISSE BANK unterstellt. Das Kreditinstitut als solches ist ebenso wie jeder einzelne Mitarbeiter gesetzlich dazu verpflichtet, verdächtige Transaktionen über das MLRO des Unternehmens der ESAAMLG. Sie können dieser jeweiligen Verpflichtung nachkommen, indem Sie mögliche Verdachtsfälle unmittelbar dem MLRO anzeigen.


AUFZEICHNUNGEN 

Wir bei SUISSE BANK sind uns bewusst, wie wichtig es ist, vollständige und genaue Aufzeichnungen über die von uns unternommenen Schritte zur Überprüfung unserer zugelassenen Kunden und Bewerber zu führen. Die gesamte Originaldokumentation wird in Papier- oder elektronischer Form aufbewahrt, solange eine Person ein zugelassener Kunde bleibt und danach für 6 Jahre.

MITARBEITERSCHULUNG 

SUISSE BANK trägt die Verantwortung dafür, dass unsere Mitarbeiter:

  • wissen, was Geldwäsche ist und wie wir dazu eingesetzt werden können.
  • die Notwendigkeit der Überwachung des Kunden verstehen und die Prozesse des Antragstellers übernehmen.
  • wissen, wie man fragwürdige Transaktionen erkennt und meldet.

Vor diesem Hintergrund führen wir regelmäßig Auffrischungsschulungen für unsere Mitarbeiter durch. Das MLRO oder andere Führungskräfte stehen bei Fragen oder Anliegen zu diesem Thema zur Verfügung.

0