Bürgschaft

Bürgschaft (AVAL)

Eine Bürgschaft wird häufig auch als Aval bezeichnet und stellt eine Risikoübernahme seitens des Finanzinstituts gegenüber einem Dritten dar, die schriftlich vereinbart wird. Bei einem Aval handelt es sich um ein akzessorisches Zahlungsversprechen eines bürgenden Finanzinstituts, bei dem Eintreten einer bestimmten, zwischen Vertragspartnern vereinbarten Begebenheit zu Gunsten des aus dem Aval Begünstigten einzutreten und anstelle ihres Kunden Zahlung zu leisten.

Der Kunde erhält über das Vertrauen des Finanzinstituts einen Bonitätsvorteil, vermeidet Kapitalbindung und hat dadurch einen Liquiditätsvorteil.

Die am meisten verbreiteten Bürgschaftsarten sind:

  • Gewährleistungsaval
  • Leistungsaval
  • Anzahlungsaval
  • Mietaval
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